Im Büro vor einem Plakat einer Ausstellung über Giovannino Guareschi, den Autor von "Don Camillo und Peppone", mit dessen Familie Aldo Elsener befreundet ist.

 

 

Was macht eigentlich das Zuger Verwaltungsgericht?

Unser Verwaltungsgericht gibt es seit dem 1. Januar 1977. Es ist die höchste Instanz im Kanton für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten. Es ist also zuständig für alle Gerichtsverfahren, die nicht Zivil- oder Strafverfahren sind. Es kann angerufen werden gegen Entscheide von Gemeinden, Ämtern und dem Regierungsrat, aber auch von Sozialversicherungsträgern. Das Verwaltungsgericht gewährleistet die Rechtskontrolle über die staatlichen Behörden. Es garantiert eine rechtmässige Verwaltung und den Schutz der Bürger und Bürgerinnen vor Übergriffen durch den Staat. Die Aufgaben des Verwaltungsgerichts haben in den letzten Jahren stark an Zahl und Bedeutung zugenommen. Dies ist nicht verwunderlich, da die Bevölkerungszahl und die Wirtschaft in unserem Kanton eine unerhörte Entwicklung durchgemacht haben. Im Gleichschritt hat sich der Staat zu einem heute überall präsenten Sozial- und Leistungsstaat entwickelt, ohne den unsere persönlichen Freiheiten, unser Fortschritt und Wohlstand nicht möglich wären.

 

Nennen Sie ein paar Beispiele von Fällen vor dem Verwaltungsgericht.

Am Verwaltungsgericht geht es beispielsweise um die Raumplanung und Massnahmen des Umweltschutzes, Baubewilligungen und Vergabeentscheide, Führerausweisentzüge, Ausländerrecht und Bürgerrecht, politische Rechte, aber auch um Fälle aus dem Personal-, Sozial- und Gesundheitsrecht. Zuständig ist das Gericht auch für Steuerstreitigkeiten und für Beschwerden aus dem grossen Gebiet der Sozialversicherung wie z.B. für Fälle aus der AHV, IV, Unfall-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung. Das Gericht überprüft auch Entscheide im Kindes- und Erwachsenenschutz (KESB). Es geht also stets um Fälle, in denen Bürgerinnen und Bürger in individuellen Rechten und verfassungsmässigen Freiheiten betroffen sind.

 

Wie funktioniert das Verwaltungsgericht?

Unser Verwaltungsgericht besteht aus 7 Richtern, von denen 3 hauptamtlich sind. Dazu kommen 6 Ersatzrichter, ein Generalsekretär und gegenwärtig 5 Gerichtsschreiber/innen, eine Sekretärin und zwei Praktikanten/innen. Seinen Sitz hat das Verwaltungsgericht im ZVB-Haus an der Aa in Zug. Wir beurteilen im Jahr in etwa 70 Sitzungen zwischen 400 und 500 Fälle, von denen einige von Gesetzes wegen innert sehr kurzer zeitlicher Frist erledigt werden müssen, so Beschwerden gegen fürsorgerische Unterbringungen (innert 5 Arbeitstagen) oder die Beurteilung von ausländerrechtlichen Haftfällen (96 Stunden).

 

Was ist Ihre Motivation als Kandidat?

Die Wahl zum Verwaltungsrichter ist die folgerichtige Fortsetzung meiner bisherigen Tätigkeit als Gerichtsschreiber und als Generalsekretär. Nachdem meine Qualifikation und Eignung für diese wichtige Aufgabe allseits unbestritten ist, stelle ich mich gerne der neuen Herausforderung und grösseren Verantwortung. In der Arbeit am Gericht steht für mich der Mensch im Mittelpunkt. Eine menschliche Justiz bedeutet aber nicht einfach milde Entscheide, sondern einen menschlichen Umgang mit den Problemen der Betroffenen. Der Richter ist selber ja auch Mensch, nicht Maschine. Computer werden Richter darum nie ersetzen können! Das Vertrauen der Menschen in die Justiz ist das Markenzeichen einer gesunden Demokratie, also mehr als nur ein wirtschaftlicher Standortfaktor. Als Verwaltungsrichter will ich mich aus Überzeugung und mit Leidenschaft für unser Gemeinwesen einsetzen. Ich bin stolz auf den Kanton Zug, seine Geschichte und seinen Erfolg.

 

Was liegt Ihnen im Falle einer Wahl besonders am Herzen?

Unser Gericht funktioniert sehr gut und so soll es bleiben. Gerne würde ich für unser Verwaltungsgericht aber inskünftig z.B. mehr Transparenz und eine offenere Kommunikation herstellen. Unsere Entscheide sollen für die Betroffenen und die Allgemeinheit noch verständlicher werden. Der entsprechende Aufwand darf vom Gericht erwartet werden, und es lohnt sich bestimmt.

 

Welche Eigenschaften zeichnen Sie als geeigneten Verwaltungsrichter aus?

Ich darf für mich in aller Bescheidenheit beanspruchen, über die notwendige juristische Ausbildung und über grosse Erfahrung in allen betreffenden Rechtsgebieten zu verfügen. Insbesondere bin ich mit dem Verfahrensrecht sehr vertraut. Ich bin seit je an allen Rechtsfragen interessiert, welche die Menschen und ihr Zusammenleben betreffen. Ich schätze den Kontakt zu den Menschen und suche stets die bestmögliche Lösung für alle Beteiligten. Ich gelte als ruhig und besonnen und bin alles andere als streitsüchtig ….

 

Welche Haltung haben Sie zur Kandidatenauslese im Kanton Zug?

Ich habe darauf keinen Einfluss und kann verstehen, dass diese Frage in diesen Tagen aufgeworfen wird. In unserem Kanton ist gemäss Verfassung das Volk zuständig für die Richterwahlen. Es gibt in der Schweiz ganz verschiedene Modelle, wie Richter ausgewählt werden, und dies sowohl mit Vor- und Nachteilen. Darüber wurde im Kanton Zug zuletzt im Jahr 2005 diskutiert. Unser heute geltendes System hat sich aber bisher durchaus bewährt. Die im Kantonsrat vertretenen Parteien verständigen sich untereinander durch kompetente Vertreter über die Sitzverteilung und orientieren sich dabei an der Stärke der Parteien aufgrund der letzten Kantonsratswahlen. Ebenso schlagen sie gemeinsam valable und allseits akzeptierte Kandidaten vor, wobei sie sich an den Wählbarkeitskriterien orientieren, die im Jahr 2005 vom Kantonsrat als offizielle Empfehlungen verabschiedet worden sind.

 

Warum gibt es so oft stille Richterwahlen?

Es ist an sich nicht schlecht, wenn Richter und Richterinnen sich dank dieses Systems in der Regel nicht einem Wahlkampf stellen müssen. Ihre Rolle ist eben nicht vergleichbar mit derjenigen von Politikern. Es geht um ihre Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Neutralität. Sie sollten sich wenn möglich nicht exponieren müssen. Aber selbstverständlich handelt es sich beim Stimm- und Wahlrecht um eine demokratische Errungenschaft, die ich nicht in Frage stelle.

 

Warum haben die Parteien einen grossen Einfluss auf die Richterkandidaturen?

Dass in der Schweiz die politischen Parteien bei der Auswahl mitwirken, entspricht immerhin ihrer auch verfassungsrechtlich anerkannten Rolle in unserer Demokratie, deren Stützen sie nun einmal sind. Und nicht zuletzt haben die Richter und Richterinnen die von Volk und Parlament beschlossenen Gesetze auszulegen und anzuwenden, die ja das direkte Ergebnis der Politik sind. Es ist darum nicht grundsätzlich falsch, wenn die Bürger und Bürgerinnen vor den Schranken des Gerichts wissen, mit welchen Richterpersönlichkeiten sie es zu tun haben, d.h. zu welcher Weltanschauung und welchen politischen Werten diese sich bekennen. Dieses Bekenntnis bedingt ja nicht, dass ein Kandidat vorher aktiv politisieren müsste. Ich kann aus meiner Erfahrung bestätigen, dass am Gericht selber keine Politik und schon gar keine Parteipolitik betrieben wird.

 

Was haben Politik und Verwaltungsjustiz miteinander zu tun?

Dazu zitiere ich gerne den St.Galler Staatsrechtsprofessor Bernhard Ehrenzeller, der gesagt hat, dass der Richter wegen politischer Fragen vor dem Verwaltungsgericht nicht zum Politiker wird. Weiter hielt er m.E. zu Recht fest, dass aber ein "unpolitischer", sprich ein naiver oder ein selbstherrlicher Verwaltungsrichter, der sich der politischen Dimension und Konsequenz eines Falles nicht bewusst ist oder sein will, dem Rechtsstaat und sogar letztlich der direkten Demokratie abträglich wäre. Zwar wird die "Justitia" bekanntlich mit verbundenen Augen dargestellt, weil sie nicht auf das Ansehen der Person oder der Behörde achten soll. "Doch blind ist sie nicht und darf sie nicht sein".

 

Welches waren ihre ersten juristischen Aufträge?

Diese kamen sozusagen aus der Familie. So habe ich schon während des Studiums mit meinem Vater Toni Elsener, der Vormundschafts- und Sozialsekretär der Stadt Zug war, juristische Probleme aus dem Verwaltungs- und Zivilrecht besprechen können. Meine 2002 verstorbene, aus dem Tessin stammende Mutter Rita Elsener-Canepa, war zunächst Präsidentin des Schweiz. Frauenturnverbandes und wurde 1985 bei der Fusion mit dem Eidgenössischen Turnverein ETV zum neuen Schweizerischen Turnverband STV als erste Zentralpräsidentin dieses bedeutenden Sportverbandes gewählt. Ich durfte sie juristisch in vielen spannenden verbandsrechtlichen Fragen beraten.

 

Was schätzen Sie am Kanton Zug?

Er ist sozusagen eine Schweiz inmitten der Schweiz. Hier leben fleissige, liebenswürdige und weltoffene Menschen. Die ganze Welt beneidet uns um unsere Lebensqualität und die einzigartigen persönlichen wie wirtschaftlichen Perspektiven. Dazu kommen die beiden Seen und die vielen landschaftlichen Vorzüge. Nicht zuletzt schneidet der Kanton Zug gemäss einer kürzlich veröffentlichten Untersuchung über das Vertrauen der Schweizer in die Justiz mit der drittbesten Punktezahl ab. Wahrlich: Zug ist ein guter Platz zum Leben und hat Zukunft!

 

Was sind die schönsten Erinnerungen an Ihre Jugend in Zug?

Mit Sicherheit die vielen Wanderungen und Velotouren in dem damals weit weniger verbauten Kanton und die unvergesslichen Jahre an der Musikschule und in der Zuger Kadettenmusik mit prägenden Erlebnissen durch grossartige Konzerte und einer einzigartigen Kameradschaft. Die Musik ist seither einer meiner besten Begleiter im Leben.

 

Was meinen Nichte Lea (18) und Neffe Fabian (17) zu Ihrer Kandidatur?

Sie finden mich eigentlich ganz o.k., aber weniger lustig als Michael Elsener. Immerhin erwähnen sie, dass mein erster Berufswunsch Clown war.

 

Was sagen Sie ganz kurz den Wählerinnen und Wählern?

Liebe Zugerinnen und Zuger! Tragen wir alle noch bewusster Sorge zum gesellschaftlichen und politischen Zusammenhalt im Kanton und in der Schweiz, zur Natur und Kultur und nicht zuletzt zu unserem demokratischen Rechtsstaat! Dieser ist einzigartig auf der Welt. Auch er muss aber immer wieder verteidigt und neu mit Leben erfüllt werden. Ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie mir aufgrund meiner Qualifikation und meiner beruflichen Erfahrung für die Wahl als Verwaltungsrichter die Stimme geben, damit ich mich in dieser Funktion aus Überzeugung für unsere gemeinsamen Werte und damit auch für das Wohl von Ihnen und Ihrer Familien einsetzen kann. Ich trete ein für einen starken, lebenswerten und gerechten Kanton Zug!

 

Ich danke Ihnen für Ihr Vertrauen!